Aggeler Huber & Partner AG
Unsere Angebote im Überblick
Weil grosse Entscheidungen eine gute rechtliche Vorsorge verdienen!
ÜBERSICHT ANGEBOTE
Gerne beraten wir Sie in folgenden Themen und erstellen für Sie – und mit Ihnen – Ihre individuell passenden Dokumente:
Eigene Vorsorge
Vorsorgeauftrag mit / ohne Generalvollmacht
Mit einem Vorsorgeauftrag können Sie festlegen, wer für Sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten Vertretungshandlungen vornehmen kann.
Dabei unterstützen wir Sie gerne mit
- Beratungen zu Absicherung im Falle einer Urteilsunfähigkeit
- Erstellen von Vorsorgeauftrag, Generalvollmacht und Geschäftsvollmacht
- Beurkundungen von Vorsorgeaufträgen und Generalvollmachten
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie die medizinische Behandlung regeln sowie eine Vertretungsperson festlegen, für Fälle, in denen Sie selbst nicht mehr urteilsfähig sind.
Über die verschiedenen Möglichkeiten und Dokumente beraten wir Sie gerne.
Ehe- und Erbrecht
Ehe- und Erbverträge
Möchten Sie als Ehegatten Vorkehrungen für Ihr Ableben passend zu Ihrer Familien- und Vermögenssituation treffen, kann dies in einem Ehe- und Erbvertrag geregelt werden. So kann bspw. der überlebende Ehegatte bzw. die überlebende Ehegattin meistbegünstigt und ihm/ihr die Nutzniessung am gemeinsamen Eigenheim gewährt werden.
Erbverzichtsvertrag
Durch einen Erbverzichtsvertrag mit Ihren pflichtteilsgeschützten Erben (z.B. Nachkommen) können Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen ohne Rücksicht auf die Pflichtteile regeln.
Dazu sind wir Ihnen gerne behilflich mit
- Individuelle Beratung und Erstellung der passenden Dokumente
- Beurkundungen von Ehe- und Erbverträgen sowie Erbverzichtsverträgen
Testament
In einem Testament können Sie regeln, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll und die gesetzlich vorgesehene Erbfolge mindestens teilweise abändern.
Ein Testament muss persönlich von Hand, mit Datum und Unterschrift, geschrieben werden, alternativ kann es als öffentliche letztwillige Verfügung von einem Notar bzw. einer Notarin unter Mitwirkung von zwei Zeugen öffentlich beurkundet werden.
Gerne beraten wir Sie dazu persönlich und geben Ihnen ein für Sie passendes Muster mit, welches Sie abschreiben können.
Öffentliche letztwillige Verfügung
Möchten Sie Ihr Testament nicht selbst von Hand schreiben oder sind dazu nicht (mehr) in der Lage, bereiten wir Ihnen gerne eine öffentliche letztwillige Verfügung mit Ihren Wünschen vor und organisieren die notwendige öffentliche Beurkundung.
Erbrecht
Sind Sie an einer Erbschaft beteiligt oder möchten eine geregelte Erbteilung in Ihrem Nachlass bestimmen, bieten wir Ihnen gerne auch in diesem Bereich unsere Unterstützung an:
- Beratung
- Erbteilungen
- Willensvollstrecker- und Erbenvertretermandate
Sorgerechtsverfügung
In einer Sorgerechtsverfügung können Eltern ihre Wünsche festhalten, auf welche Person(en) im Ernstfall die elterliche Sorge für ihre Kinder übertragen werden soll sowie weitere Anweisungen und Begründungen. Es handelt sich dabei um eine Willenserklärung und keine verbindliche Anordnung. Gleichwohl wird die Kindesschutzbehörde an den Vorschlag halten, sofern dieser dem Kindeswohl nicht widerspricht und keine anderen wichtigen Gründe dagegen sprechen.
Grundeigentum / Vermögen innerhalb der Familie übertragen
Haben Sie sich schon gefragt, ob Sie Ihr Eigenheim oder Vermögen Ihren Kindern zu Lebzeiten übertragen sollen? Falls ja, beraten wir Sie gerne umfassend zu den Möglichkeiten und unterstützen Sie in der Umsetzung.
BÄUERLICHES BODENRECHT
Befindet sich Ihr Grundstück in der Landwirtschaftszone und ist dem bäuerlichen Bodenrecht (BGBB) unterstellt? Für den Verkauf und im Todesfall gelten besondere Bestimmungen. Gerne beraten wir Sie dazu.
STEUERN
Ob Nachlass, Schenkung oder Vorsorge – Vieles hat steuerliche Konsequenzen. Wir beraten Sie dazu oder übernehmen für Sie das Ausfüllen der Steuererklärung.
Recht und Treuhand
Haus zum Marktplatz
Herisauerstrasse 36
9200 Gossau SG
071 385 69 69
info@recht-treuhand.ch
www.recht-treuhand.ch
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Broschüren:
- «Erbrecht – Absicherung zu Lebzeiten»
- Erbrecht-Kurzfassung «Wer erbt wie viel?»
- Übertragung von «Grundeigentum oder Vermögen»
- «Todesfall – was nun?»
- «Handlungsunfähigkeit» und deren Folgen
Bestellungen unter www.recht-treuhand.ch/broschueren